Was die Mehrwertsteuersenkung im Corona-Konjunkturpaket mit IT-Software zu tun hat?

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Die temporäre MwSt.-Senkung steht vor der Tür – ist Ihre IT startklar?

Wie bereits den einschlägigen Medien zu entnehmen ist, hat die Bundesregierung Anfang Juni ein weiteres Konjunkturpaket 
verabschiedet, um die durch die Corona-Krise gebeutelte Wirtschaft wieder anzukurbeln. 

Ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets ist die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatz von aktuell 19 % auf 16 % (beim ermäßigten Steuersatz dann von 7 % auf 5 %). 

Diese Regelung greift bereits zum 01.07.2020 – also in gut zwei Wochen! – und endet am 31.12.2020

Mehrwertsteuersenkung
Abbildung 1: Absenkung der Mehrwertsteuer 

Was Sie jetzt tun sollten?

Eigentlich ganz einfach: Prüfen Sie JETZT alle Ihre IT-Systeme, an denen Änderungen notwendig sind! Denn in der Regel sind über die Finanzbuchhaltung hinaus auch weitere Bereiche und Abteilungen – und damit Software bzw. Systeme – betroffen.  

Für unsere Bestandskunden, die ISR Accounts Payable Flow (APFlow) im Einsatz haben, ergibt sich folgender Handlungsbedarf: 

Die neuen Steuersätze und Steuerkennzeichen müssen im ERP-System angelegt werden. Die bisherigen Steuersätze müssen unter den bisher geltenden Steuerkennzeichen erhalten bleiben. Es kann vorkommen, dass im ERP-System zu einem Steuersatz mehrere Steuerkennzeichen angelegt sind. In diesem Fall muss entweder der Daten-Erfasser in der OCR-/Input Strecke oder der Buchhalter im Schritt “Buchung vorbereiten” das richtige Steuerkennzeichen setzen, falls die Vorbelegung nicht korrekt war.
Bei Rechnungen mit Bestellbezug (MM) empfiehlt sich eine organisatorische Verfahrensweise, die im Einzelfall diskutiert werden sollte.

Die neuen Steuersätze müssen in der Tabelle „SFI_VAT_RATES“ angelegt werden, um auf dem Rechnungsdokument erkannt und validiert werden zu können. Der Hersteller hat hierfür zwischenzeitlich im Partnerportal einen entsprechenden Patch zur Verfügung gestellt.

Das Mapping auf das entsprechende Steuerkennzeichen erfolgt mittels der ERP- Stammdaten, die zuvor in APFlow importiert wurden.

Der Hersteller bietet einen Selfcheck an, um zu prüfen, ob die eingesetzte Lösung, den neuen Steuersatz kennt bzw. wie dieser angepasst werden kann.
Den Link zum Schnelltest finden Sie hier.

Wie können wir sonst noch helfen?

Wir unterstützen Sie gerne kurzfristig bei der Identifikation der betroffenen Systeme sowie Anpassung der Steuersätze oder entwickeln eine Übergangslösung. 

Bei Fragen zu den Auswirkungen auf Ihr ISR Accounts Payable Flow melden sich gerne bei Ihrem ISR-Ansprechpartner. Herr Mark Hommola steht Ihnen ebenfalls gerne für Rückfragen zur Verfügung. 

Über ISR

Wir agieren seit 1993 als IT-Berater für Data Analytics und Dokumentenlogistik und fokussieren uns auf das Datenmanagement und die Automatisierung von Prozessen.
Ganzheitlich und im Rahmen eines umfassenden Enterprise Information Managements (EIM) begleiten wir von der strategischen IT-Beratung über konkrete Implementierungen und Lösungen bis hin zum IT-Betrieb.
ISR ist Teil der CENIT EIM-Gruppe.

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